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Verkehrsverein Tourismusregion Karlsruhe e.V.
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76133 Karlsruhe

Polder Bellenkopf/Rappenwört - Änderung betroffener Schutzgebietsverordnungen

​Das Land Baden-Württemberg plant derzeit den Polder Bellenkopf/Rappenwört, um das international vereinbarte Hochwasserschutzziel am Oberrhein zu erreichen. Er ist Teil des Integrierten Rheinprogrammes und hat ein Fassungsvermögen von 14 Millionen Kubikmetern.

Der Rückhalteraum wird sich auf die Gemarkung der Stadt Rheinstetten im Landkreis Karlsruhe und Teile des Stadtkreises Karlsruhe erstrecken, in einem kleinen Teil auch auf die Gemarkung der Gemeinde Au am Rhein im Landkreis Rastatt. Planfeststellungsbehörde ist das Landratsamt Karlsruhe als untere Wasserbehörde.

Die Umsetzung dieses Projekts erfordert die Änderung diverser naturschutzrechtlicher Schutzgebietsverordnungen, die jeweils in unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche fallen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist als höhere Naturschutzbehörde zuständig für die Änderungen der Verordnungen über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Altrhein Neuburgweier“ sowie über das Naturschutzgebiet „Fritschlach“.

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rheinniederung zwischen Insel Aubügel und Neuburgweier“ mit den flächenhaften Naturdenkmalen „Hammwiese“, „Gierle-Schlut“, „Holzlach“ und „Binzenlach“ soll durch eine gemeinsame Verordnung des Landratsamts Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten geändert werden.
Die Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rheinaue“ erfolgt in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe.

Nähere Informationen zur öffentlichen Auslegung sowie zur Gelegenheit, Bedenken und Einwendungen vorzubringen, werden in Kürze in den Bekanntmachungen der Amtsblätter „Amtsblatt der Stadt Karlsruhe“, „Rheinstetten aktuell“ sowie im Internet unter www.rp-karlsruhe.de (→ Abteilungen → Referat 55 → Änderung Schutzgebiete → Polder Bellenkopf) veröffentlicht.

Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass es sich bei diesen Verordnungsänderungen um eigenständige rechtliche Verfahren handelt, welche lediglich die Vereinbarkeit des Polders mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung betreffen.

Anregungen und Einwendungen, die sich auf grundsätzliche Auswirkungen des Polders beziehen, werden im eingangs genannten wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren beim Landratsamt Karlsruhe behandelt.

Quelle: Pressemitteilung RP Karlsruhe