Ab 1. März wird Anzahl der Impfungen in Kreisimpfzentren Heidelsheim und Sulzfeld verdoppelt

Veröffentlicht von Verkehrsverein Tourismusregion Karlsruhe e.V. am .

Ab Dienstag können Berechtigte der höchsten Priorität auch unter 65 Jahren Termine vereinbaren. Seit vergangener Woche haben die beiden Kreisimpfzentren in Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld täglich außer Dienstags geöffnet, auch, um die Zweitimpfungen vornehmen zu können. In zwei Stufen werden die Kapazitäten nun weiter ausgebaut: Ab 1. März wird die Zahl Impfungen an jedem Standort von etwa 160 auf rund 400 pro Tag mehr als verdoppelt. Termine können ab Dienstag, 10.00 Uhr über das Portal www.impfterminservice.de oder über die Rufnummer 116 117 vereinbart werden. Ab 15. März werden die Kreisimpfzentren dann an allen Tagen der Woche in Betrieb sein und zudem im Zweischichtbetrieb zu ausgeweiteten Öffnungszeiten arbeiten.

Das größere Impfangebot ist möglich, weil Impfstoff von AstraZeneca in großer Anzahl in die Impfzentren geliefert wird. Dieser Impfstoff wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO auch in Ländern empfohlen, in denen Virusmutationen vorhanden sind. Vordringlich soll damit geimpft werden, wer ein besonders hohes Risiko hat, sich mit dem Coronavirus anzustecken oder aufgrund der Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen hat. Die ständige Impfkommission STIKO empfiehlt Astra-Zeneca als wirksamen Impfstoff. Zugelassen ist er für 18- bis 64-Jährige.

Berechtigt sind Personen der höchsten Priorität, also im niedergelassenen Bereich Ärztinnen und Ärzte bzw. medizinisches Personal, das in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, in (radio-)onkologischen Praxen sowie in Corona-Schwerpunkt(zahnarzt)praxen arbeitet sowie medizinisches Personal, das bis 30. April einen Dienst des kassenärztlichen Notdienstes übernimmt.

Die Berechtigung muss im Impfzentrum vorgelegt werden. Je nachdem ist eine Bescheinigung des Pflegeheims notwendig, dass die Bewohner vom jeweiligen Arzt betreut werden, ein Auszug aus der Arztsuche der KVBW, dass es sich um eine Corona-Schwerpunktpraxis oder eine (radio-)onkologische Praxis handelt, oder ein Auszug aus dem Dienstplanungsprogramm BD-Online, der eine Teilnahme am kassenärztlichen Notdienst bis 30. April 2021 nachweist.

Der Vordruck für eine solche Bescheinigung kann unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Impfbescheinigung-Arbeitgeber.pdf oder von der Homepage des Landratsamtes heruntergeladen werden.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel begründet den Vollbetrieb ab 15. März auch damit, dass in absehbarer Zeit damit begonnen werden soll, Impfberechtigte der zweiten Priorität zu impfen. Gesundheitsminister Manne Lucha hatte überdies aktuell angekündigt, dass in Baden-Württemberg auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in der Impfreihenfolge vorgezogen werden.
Quelle: Pressemitteilung LRA Karlsruhe