Zusätzliche Impftermine sind bereits buchbar

Veröffentlicht von Verkehrsverein Tourismusregion Karlsruhe e.V. am .

Bestimmte Personen aus der Altersgruppe der 18 bis 64-Jährige sind jetzt zusätzlich impfberechtigt. Zusätzlich zu den bisher Impfberechtigten der ersten Priorität können in Baden-Württemberg nun weitere Menschen geimpft werden, die bislang zur zweiten Priorität gehörten. In Baden-Württemberg wurde dieser Kreis aktuell auch auf die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher ausgeweitet. Möglich wurde dies, nachdem jetzt auch der Impfstoff AstraZeneca zur Verfügung steht, der für die Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen zugelassen ist. Ab 1. März geht es in den beiden Kreisimpfzentren in Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld los. In einem ersten Schritt wird die Zahl der Impfungen jeweils von etwa 160 auf rund 400 pro Tag mehr als verdoppelt und ab 15. März werden die beiden Zentren dann an allen Tagen der Woche in Betrieb sein und zudem im Zweischichtbetrieb zu ausgeweiteten Öffnungszeiten arbeiten.

Termine können über das Portal www.impfterminservice.de oder über die Rufnummer 116 117 vereinbart werden. Die Terminvergabe ist bereits angelaufen, seit Freischaltung am Dienstag um 10.00 Uhr sind beim KIZ Heidelsheim für die ersten zwölf Betriebstage bereits nahezu alle buchbaren Termine vergeben und in Sulzfeld die Hälfte. Neue Termine werden regelmäßig eingestellt. Bei der Terminbuchung über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zu vereinbaren. Die so gebuchten Termine sind gültig, die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren. Als Nachweis dient eine Bescheinigung, die unter www.landkreis-karlsruhe.de/einrichtungsbescheinigung bzw. für den Bereich der Schulen und in der Kinderbetreuung Beschäftigten unter www.landkreis-karlsruhe.de/schulbescheinigung heruntergeladen werden kann.

Berechtigt sind 18-64-jährige aus folgenden Gruppen:

Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z. B. Physio-, Ergotherapie, Podologie),
Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt,
Abstrichzentren mit Patientenkontakt,
Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt
Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern,
Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie,
Personal in der stationären Suchtbehandlung bzw. -rehabilitation.
Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
Demenz: grundsätzlich über Verimpfungen nach Priorität 1 gem. § 2 CoronaImpfV in Pflegeheimen abgedeckt
Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe
Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind z. B. auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an SBBZ, Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Der Impfstoff von AstraZeneca wird von der Weltgesundheitsorganisation WHO auch in Ländern empfohlen, in denen Virusmutationen vorhanden sind. Vordringlich soll damit geimpft werden, wer ein besonders hohes Risiko hat, sich mit dem Coronavirus anzustecken oder aufgrund der Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen hat. Die ständige Impfkommission STIKO empfiehlt Astra-Zeneca als wirksamen Impfstoff.
Quelle: Pressemitteilung LRA Karlsruhe