Impfzentren schließen am 30. September

Veröffentlicht von Verkehrsverein Tourismusregion Karlsruhe am .

Jetzt noch Möglichkeit für Impfung ohne Terminvereinbarung nutzen. Noch bis zum 30. September bleiben im Land Baden-Württemberg die Kreisimpfzentren und damit auch die Impfzentren in Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld geöffnet.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die impfberechtigt sind, aber vom Impfangebot noch keinen Gebrauch gemacht haben, jetzt noch die Möglichkeit zu nutzen, sich dort bequem und unbürokratisch ohne Terminvereinbarung täglich von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und bei freier Impfstoffauswahl impfen zu lassen.

Wer sich bis zum 9. September mit Biontech impfen lässt, bekommt unter Berücksichtigung des dreiwöchigen Impfabstandes seine Zweitimpfung noch im Impfzentrum, ansonsten bekommt man die Zweitimpfung ab dem 1. Oktober dann bei niedergelassenen Ärzten. Bei dem Impfstoff von Johnson&Johnson ist für einen vollständigen Schutz kein Zweitimpftermin notwendig.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel weist im Hinblick auf das nahende Ende der Sommerferien auch auf die Möglichkeit hin, dass Minderjährige ab 12 Jahren geimpft werden können. Ebenfalls werden noch bis Ende des Monats Auffrischimpfungen entsprechend den landesweiten Vorgaben angeboten.

Für den Fall, dass die Zweitimpfung nach dem 30. September fällt rät das Sozialministerium, rechtzeitig Kontakt mit der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt - eingeschlossen sind auch Privatpraxen - aufzunehmen, um einen Termin für die Zweitimpfung zu vereinbaren. Wer keine Hausarztpraxis hat, kann auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102) den Standort der nächstgelegenen Corona- Schwerpunktpraxis finden, um einen Zweitimpfungstermin zu vereinbaren.

Für die Terminvereinbarung ist es nicht nur wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird sondern auch, dass der Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbart wird. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine organisieren.

Die Mindestabstände zur Erstimpfung betragen bei Biontech drei Wochen, bei Moderna vier Wochen und bei Astrazeneca neun Wochen.

Informationen und Kontaktdaten erhält man auch Vorort im Impfzentrum.
Quelle: Presseinformation LRA Karlsruhe