Die Stadt ist auf den Wahlsonntag vorbereitet

Veröffentlicht von Verkehrsverein Tourismusregion Karlsruhe e.V. am .

Informationen des Wahlamts zur Bundestagswahl am 26. September 2021. Die Vorbereitungen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages sind im Wahlamt der Stadt Karlsruhe planmäßig gelaufen. An diesem Sonntag, 26. September, sind laut Kreiswahlleiter Dr. Albert Käuflein etwa 205.500 wahlberechtigte Karlsruherinnen und Karlsruher aufgerufen, zu entscheiden, wer aus dem Karlsruher Wahlkreis 271 künftig im Bundestag vertreten sein wird.

Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen für die einzelnen Wahlkreise und aufgrund von Landeslisten der Parteien. Da in jedem Wahlkreis andere Kreiswahlvorschläge eingereicht und zugelassen wurden, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln sind die Landeslisten der Parteien und die Kreiswahlvorschläge nach ihren Zweitstimmenzahlen bei der letzten Bundestagswahl, dann die weiteren Parteien in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Sonstige Kreiswahlvorschläge folgen in alphabetischer Reihenfolge. Die Wahlvorschläge sind landesweit einheitlich nach den Landeslisten der Parteien nummeriert.

Stimmzettel mit 15 Kandidatinnen und Kandidaten

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreisabgeordnete oder ein Wahlkreisabgeordneter gewählt. Derjenige Wahlkreisabgeordnete mit den meisten Stimmen zieht direkt in den Bundestag ein. Im Wahlkreis 271 Karlsruhe-Stadt stehen folgende 15 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl: Ingo Wellenreuther (CDU), Parsa Marvi (SPD), Zoe Mayer (GRÜNE), Michael Theurer (FDP), Marc Bernhard (AfD), Michel Brandt (DIE LINKE), Daniel Barth (Die PARTEI), Bernhard Barutta (FREIE WÄHLER), Dr. Franz-Josef Behr (ÖDP), Jonas Dachner (MLPD), Martin Buchfink (dieBasis), Klaus-Jürgen Raphael (Bündnis C), Dr. Andreas Schäfer (Die Humanisten), Dr. Tassi Giannikopoulos (Volt) und Markus Schmoll (KlimalisteBW). Über die Zweitstimme werden die unterschiedlichen Parteien (Landesliste) gewählt. Die Zweitstimme stellt die maßgebende Stimme für die auf eine Partei insgesamt entfallenden Sitze im künftigen Bundestag dar.

Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (x) in den Kreis des Wahlvorschlags eingesetzt werden, der die Stimme erhalten soll. Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen. Als Tasthilfe zum Einlegen des Stimmzettels in die Schablone ist eine Lochung in der oberen rechten Ecke des Stimmzettels vorhanden. Ebenso besteht für Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme alleine abzugeben, die Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer Person ihres Vertrauens zu bedienen. Dabei kann die Hilfsperson auch ein von der Wählerin oder dem Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Hilfeleistungen sind auf rein „technische“, das heißt unterstützende Hilfeleistungen beschränkt. Eine Hilfe beim Fassen des Willensentschlusses ist unzulässig.

Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person der Wählerin oder des Wählers hinweisende Zusätze angefügt werden. Andernfalls ist die Stimme ungültig. Der Stimmzettel ist bei der Urnenwahl in der Wahlkabine so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler

Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Eine Ausnahme besteht für Personen, die im Besitz eines Wahlscheins sind. Wer einen solchen vom Wahlamt ausgestellten Wahlschein hat, kann an der Abstimmung durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises 271 Karlsruhe-Stadt teilnehmen.

Von 8 bis 18 Uhr sind am Wahlsonntag die Wahllokale geöffnet. Insgesamt sind rund 1.750 private wie städtische Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ehrenamtlich im Einsatz. Der Karlsruher Wahlkreis ist in 125 Briefwahlbezirke und 124 Urnenwahlbezirke aufgeteilt.

Die Wahlberechtigten können ihren Wahlbezirk und das zugeteilte Wahllokal aus der bis zum 5. September 2021 zugestellten Wahlbenachrichtigung entnehmen. Ebenfalls kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden, ob das zugeteilte Wahllokal mit dem Rollstuhl zugänglich ist. Darüber hinaus kann der zugeteilte Wahlraum unter Angabe der Wohnanschrift auch über den Wahllokalfinder im Internet unter www.karlsruhe.de/wahllokal abgerufen werden. Gehbehinderte Wählerinnen und Wähler erfahren dort außerdem, ob dieser Wahlraum barrierefrei zugänglich ist.

Im Wahllokal erhalten die Bürgerinnen und Bürger zunächst einen Stimmzettel zur Bundestagswahl. Diesen Stimmzettel füllt die Wählerin oder der Wähler dann, vor Blicken geschützt, in der Wahlkabine aus. Einen Umschlag für den Stimmzettel der Bundestagswahl 2021 gibt es bei der Urnenwahl nicht. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, müssen die Wählerinnen und Wähler ihren Stimmzettel noch in der Wahlkabine so falten, dass beim Weg zur Urne und bei der Stimmabgabe nicht erkennbar ist, wie gewählt wurde.

Letzte Möglichkeit zur Briefwahl

Die Zahl der Briefwahlanträge hat einen Rekordstand erreicht. Bis zum heutigen Donnerstagvormittag (23. September) hatten bereits 101.300 der rund 206.000 Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen angefordert. Das zentrale Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, hat am Freitag, 24. September, noch bis 18 Uhr geöffnet. Dort haben Wählerinnen und Wähler auch die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Unbedingt zu beachten ist, dass Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag, 26. September, bis zum Ende der Wahlzeit um 18 Uhr im Wahlamt, Zähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe oder im Briefwahlbüro, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, eingeworfen werden müssen.

Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen von der Post nicht zugestellt worden sein, kann nur noch bis Samstag, 25. September, 12 Uhr, im Wahlamt der Stadt Karlsruhe Ersatz ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, nach der Beantragung und dem Nichterhalt der Briefwahlunterlagen an der Urne zu wählen.

Trotz der Pandemie wird die Urnenwahl ermöglicht

Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet. Das Wahlamt weist dringend darauf hin, die Wahlbenachrichtigung genau durchzulesen, in welchem Gebäude sich der Wahlraum für den Wahlberechtigten befindet.

Aus organisatorischen und wahlrechtlichen Gründen kommt es vor, dass Wahlberechtigte nun ein anderes Wahlgebäude für den Urnenwahlgang aufsuchen müssen. Hat sich das Wahlgebäude gegenüber früheren Wahlgängen geändert, liegt das neue Gebäude dennoch gut erreichbar in der Nähe oder wurde in ein etwas weiter entferntes Gebäude mit rollstuhlgerechtem Zugang verlegt.

Urnenwahlgang unter Corona-Bedingungen

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württembergs vom 15. September 2021 besteht die Pflicht, für alle Wahlberechtigten beim Wahlgang, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen vor und im Wahlgebäude einzuhalten und eine medizinische Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Ausnahmen von einer Maskenpflicht besteht nur für Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat. Am Gebäudeeingang sorgt ein Sicherheitsdienst für das Einhalten der Abstände in den Warteschlangen und bietet das Desinfizieren der Hände mit einem Spender an.

Im Wahlraum selbst können sich nur so viele Wahlberechtigte aufhalten, wie der Wahlraum Wahlkabinen bereithält. Plexiglaswände schützen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie regulieren auch den Zugang, lüften regelmäßig und reinigen die Wahlkabinen in regelmäßigen Abständen. Aus Hygienegründen liegt in der Wahlkabine selbst kein Schreibstift mehr bereit. Daher bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, die an der Urne wählen möchten, folgendes mitzubringen: Wahlbenachrichtigung, Personalausweis oder Reisepass, Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Kugelschreiber.

Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen, können faktisch nicht an die Urne treten, so dass auch sie umgehend Briefwahlunterlagen beantragen sollten. Der Zutritt zum Wahlgebäude ist außerdem Personen untersagt, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Husten, Fieber, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns oder Atemnot aufweisen.

Bei auftretender Krankheit oder Absonderungsanordnung kurz vor dem Wahltag, steht das Wahlamt, in der Zähringerstraße 61 am Samstag, 25. September, von 8 bis 12 Uhr, sowie am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr, zur Ausstellung von Wahlscheinen für die Briefwahl zur Verfügung. Damit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, wird ein Nachweis durch ein ärztliches Attest oder eine Absonderungsanordnung benötigt. In den genannten Fällen muss eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen, diese benötigt zur Abholung eine unterschriebene Vollmacht.

Kreiswahlleiter Dr. Albert Käuflein appelliert nochmals an alle Wählerinnen und Wähler, die am Sonntag ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, die Schutzmaßnahmen einzuhalten, um das Infektionsrisiko aller Beteiligten möglichst gering zu halten.

Ergebnisse aus Wahlkreis am Sonntagabend im Internet

Aufgrund der derzeitigen Infektionsschutzbestimmungen kann im Rathaus bei diesem Wahlgang leider kein öffentlicher Wahlabend stattfinden. Die Öffentlichkeit kann jedoch online das Einlaufen der Ergebnisse des Karlsruher Wahlkreises 271 unter einem Link auf der Homepage www.karlsruhe.de mitverfolgen. Mit ersten Ergebnissen einzelner Karlsruher Wahlbezirke kann ab 19 Uhr gerechnet werden. Nachdem alle 124 Urnenwahlbezirke sowie die 125 Briefwahlbezirke ihr jeweiliges vorläufiges Ergebnis an das Wahlamt übermittelt haben, wird der Kreiswahlleiter, Dr. Albert Käuflein, das vorläufige amtliche Endergebnis für den Wahlkreis Karlsruhe-Stadt voraussichtlich gegen 23 Uhr feststellen. Dieses ist dann auch im Internet abrufbar.
Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe