Ab 30. September Fundsachen online ersteigern

Veröffentlicht von Verkehrsverein Tourismusregion Karlsruhe e.V. am .

Count-Down-Prinzip für Fahrräder, Schmuck und Handys. Das Ordnungs- und Bürgeramt versteigert wieder nicht abgeholte Fundsachen. Ab Donnerstag, 30. September kann für zehn Tage nach dem "Count-Down-Prinzip" mitgeboten werden - die Online-Auktion auf der Versteigerungsplattform www.sonderauktionen.net beginnt mit einem Höchstpreis, der immer günstiger wird. Unter anderem kann für Fahrräder, Schmuck und Handys geboten werden.

Wegen Corona ist eine Barzahlung vor Ort nicht mehr möglich. Die Fundstücke müssen direkt nach der Ersteigerung bezahlt werden. Sperrige Gegenstände, wie beispielsweise Fahrräder, werden in der Danziger Straße 2 nach vorheriger Terminvereinbarung ausgehändigt. Der genaue Zeitraum für die Ausgabe wird rechtzeitig bekannt gegeben. Kleinere Artikel werden verschickt.

Bereits seit Anfang September besteht die Möglichkeit, die Fundsachen in Augenschein zu nehmen. Um mitbieten zu können, ist es notwendig, sich zu registrieren. Weitere Informationen können unter www.karlsruhe.de/versteigerung abgerufen werden.
Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe