Im Landkreis Karlsruhe gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für ungeimpfte und nicht-genesene Personen

Veröffentlicht von Verkehrsverein Tourismusregion Karlsruhe e.V. am .

Die Auswirkungen der Omikron-Variante machen sich nun auch im Landkreis Karlsruhe bemerkbar. Am Donnerstag, 20. Januar, lag die 7-Tage-Inzidenz den zweiten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 500. Damit gelten gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg strengere Regeln für nicht-immunisierte, also weder geimpfte noch genesene Personen. Ab Freitag, 21. Januar, müssen sich diese an eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr halten.

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe am Mittwoch, 19. Januar, 541,8 und am Donnerstag, 20. Januar, 622,1 betrug, hat das Gesundheitsamt eine entsprechende Feststellung auf der Internetseite des Landkreises unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht. Der Landkreis ist damit kein Einzelfall: Auch in der Stadt Karlsruhe liegt die Inzidenz schon seit der vergangenen Woche über dem Schwellenwert von 500.

Für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene gilt damit die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Ausnahmen gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem im Hinblick auf die Berufsausübung, den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und beim Spazierengehen sowie der körperlichen Bewegung allein im Freien. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind.Alle Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung sind auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ abrufbar.

Diese Maßnahmen treten wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.
Quelle: Pressemitteilung LTA Karlsruhe