Fahnenaktion 2016 - 'Frei leben - ohne Gewalt' Internationaler Gedenktag 'Nein zu Gewalt an Frauen' am 25. November

Veröffentlicht von Klaus Melchert - Verkehrsverein Tourismusregion Karlsruhe e.V. am .

„Auch in diesem Jahr beteiligt sich das Landratsamt Karlsruhe an der bundesweiten Fahnenaktion von Terre des Femmes und setzt damit  ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen“, so Astrid Stolz,  Gleichstellungsbeauftragte im  Landratsamt Karlsruhe, und  Karin Sälzler, Frauenbeauftragte der Stadt Waghäusel.  Am 25. November ist der internationale Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“.

Neu ist, dass auch bei der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg am internationalen Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ die Fahnen wehen. Stolz verweist auf die Kooperation mit der dortigen Gleichstellungbeauftragten Gabriele Prestel. In den  Dienststellen der Deutsche Rentenversicherung werden auch die mehrsprachigen Informationsbroschüren „Gleiche Rechte für Frauen und Männer“  von Terre des Femmes ausliegen sowie Informationen über das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“.  Stolz, die die Geschäftsstelle des Arbeitskreises „Frauen gegen Gewalt im Landkreis Karlsruhe“ führt, verweist auf die enge Zusammenarbeit der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Karlsruhe mit den Akteurinnen und Akteuren des Arbeitskreises „Frauen gegen Gewalt“, mit der Zielsetzung betroffenen Frauen zu helfen, einen Ausweg aus der oft jahrelang andauernden Gewaltspirale zu finden. Darüber hinaus können sich Betroffene, aber auch Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte anonym und kostenfrei über das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 116 016  beraten lassen.

Informationsmaterial wie das Notrufkärtchen „Ermutigung und Hilfe bei Gewalt“, die Broschüre „Mehr Schutz bei Häuslicher Gewalt“ , der Flyer „Häusliche Gewalt ist kein Kavalierdelikt“ , Flyer mit Informationen zum bundesweiten Hilfetelefon sowie die mehrsprachige Broschüre  „Gleiche Rechte für Frauen und Männer“  von Terre des Femmes können bei Bedarf bei den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten angefordert werden. Auch auf den Homepages der jeweiligen Verwaltungen sind Informationen abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Karlsruhe