Vögel müssen drinnen bleiben - Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel soll Risiko der Übertragung von Vogelgrippe minimieren

Veröffentlicht von Klaus Melchert - Verkehrsverein Tourismusregion Karlsruhe e.V. am .

Nachdem sich die Vogelgrippe bei Wildvögeln am Bodensee weiter ausgebreitet hat, ordnete Landwirtschaftsminister Peter Hauk Ende vergangener Woche eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel an.

Die sogenannte Aufstallung soll das Risiko der Einschleppung des Erregers in private und gewerbliche Geflügelhaltungen minimieren. Sie kann in geschlossenen Ställen erfolgen oder in Volièren mit dichter Abdeckung und einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung.

Die Stallpflicht betrifft in Karlsruhe nach Auskunft des dem Ordnungs- und Bürgeramt angeschlossenen Veterinäramts etwa 600 gemeldete Geflügelhaltungen. Darunter sind neun Betriebe, die mehr als 100 Hühner halten. Vor dem Hintergrund einer Dunkelziffer bei Kleinstgeflügelhaltungen weist das Veterinäramt darauf hin, dass ihm jede Form der Geflügelhaltung zu melden ist.  

Darüber hinaus sind jetzt in Baden-Württemberg nur noch lokale Geflügelschauen zugelassen. Alle regionalen und überregionalen Schauen sind untersagt, da das Risiko der Übertragung des Virus bei großen Schauen sehr hoch ist.

Derzeit gibt es noch keinen Fall von Vogelgrippe bei Hausgeflügel in Baden-Württemberg. Und im Gegensatz zur Geflügelpest im Jahr 2006 hat es aktuell beim Erreger H5N8 bisher weltweit noch keinen Fall gegeben, bei dem sich ein Mensch mit dem Virus angesteckt hat. Dennoch sollten diejenigen, die tote Vögel finden, diese nicht anfassen, sondern den Fund Veterinäramt oder Feuerwehr melden. Weitere Infos auf www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/oa/luv/veterinaer/tierseuchen. Dort gibt es auch Links zu Seiten der Ministerien, die weitergehend zu Geflügelpest und Vogelgrippe informieren.

Quelle: Pressemeldung PIA Stadt Karlsruhe